Hesekiel 45:1 Und wenn ihr das Land zum Erbe durch das Los teilt, so sollt ihr es tun Opfere dem HERRN ein heiliges Stück Land: die Länge soll die Länge von fünfundzwanzigtausend Rohren und die Breite sein sollen zehntausend sein. Dies soll in allen seinen Grenzen heilig sein herum. 45:2 Davon sollen für das Heiligtum fünfhundert in der Länge sein, mit fünfhundert in der Breite, quadratisch ringsum; und fünfzig Ellen rund etwa für die Vororte davon. 45:3 Und von diesem Maß sollst du die Länge von fünf und zwanzig messen tausend und die Breite von zehntausend; und darin sollen die sein Heiligtum und das Allerheiligste. 45:4 Der heilige Teil des Landes soll den Priestern, deren Dienern, gehören das Heiligtum, das sich nahen wird, um dem HERRN zu dienen; und es wird ein Ort für ihre Häuser sein und ein heiliger Ort für das Heiligtum. 45:5 und die fünfundzwanzigtausend der Länge und die zehntausend der Länge Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, haben selbst, für einen Besitz für zwanzig Kammern. 45:6 Und ihr sollt den Besitz der Stadt auf fünftausend verteilen und fünfundzwanzigtausend lang, gegenüber der Opfergabe des Heiligen Teil: es soll für das ganze Haus Israel sein. 45:7 Und ein Anteil soll für den Fürsten auf der einen und auf der anderen Seite sein Seite der Darbringung des heiligen Teils und des Besitzes der Stadt, vor der Darbringung des heiligen Teils und vor der Inbesitznahme der Stadt, von der Westseite nach Westen und von der Ostseite nach Osten: und die Länge soll gegenüber einem der Teile sein, von die Westgrenze bis zur Ostgrenze. 45:8 Im Lande soll sein Eigentum sein in Israel, und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk unterdrücken; und das übrige Land sollen sie dem geben Haus Israel nach ihren Stämmen. 45:9 So spricht der HERR HERR; Lasst es euch genügen, o Fürsten Israels: entfernt Gewalt und Plünderung, und führe Gericht und Recht aus, nimm dir weg Erpressung von meinem Volk, spricht Gott der Herr. 45:10 Ihr sollt gerechte Waagen haben und ein gerechtes Epha und ein gerechtes Bad. 45:11 Das Epha und das Bad sollen ein Maß haben, damit das Bad möge enthalten den zehnten Teil eines Homers und das Epha den zehnten Teil eines an Homer: Das Maß davon soll nach dem Homer sein. 45:12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein: zwanzig Sekel, fünf und zwanzig Schekel, fünfzehn Schekel, soll dein Maneh sein. 45:13 Dies ist die Opfergabe, die ihr darbringen sollt; der sechste Teil eines Epha von ein Homer Weizen, und ihr sollt den sechsten Teil eines Epha von an geben Homer von Gerste: 45:14 Von der Ölordnung, dem Ölbad, sollt ihr das opfern zehnter Teil eines Bath aus dem Cor, der ein Homer von zehn Bath ist; Pro Zehn Bäder sind ein Homer: 45:15 und ein Lamm von der Herde, von zweihundert, vom Fett Weiden Israels; zum Speisopfer und zum Brandopfer und für Friedensopfer, um ihnen Versöhnung zu bringen, spricht der Herr GOTT. 45:16 Das ganze Volk des Landes soll diese Gabe für den Fürsten darbringen Israel. 45:17 Und des Fürsten soll es sein, Brandopfer und Speise zu geben Opfergaben und Trankopfer, bei den Festen und bei den Neumonden und an den Sabbaten, an allen Festen des Hauses Israel: er soll bereite das Sündopfer, das Speisopfer und das Brandopfer vor, und die Friedensopfer, um das Haus Israel zu versöhnen. 45:18 So spricht der HERR HERR; Im ersten Monat, am ersten Tag des Monat sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und ihn reinigen Zuflucht: 45:19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es tun auf den Pfosten des Hauses und auf den vier Ecken der Siedlung dem Altar und auf den Torpfosten des inneren Vorhofs. 45:20 Und so sollst du es tun am siebten Tag des Monats für jeden, der da ist Irrt, und für den, der einfach ist: so sollt ihr das Haus versöhnen. 45:21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr haben das Passah, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuertes Brot soll gegessen werden. 45:22 Und an jenem Tag soll der Fürst sich und alle rüsten Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer. 45:23 Und sieben Tage des Festes soll er ein Brandopfer darbringen Herr, sieben Farren und sieben Widder ohne Fehl täglich sieben Tage; und täglich ein Ziegenbock zum Sündopfer. 45:24 Und er soll ein Speisopfer bereiten von einem Epha für einen Farren und ein Epha für einen Widder und ein Hin Öl für ein Epha. 45:25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, soll er das tun wie am Fest der sieben Tage, nach dem Sündopfer, nach dem Brandopfer und nach dem Speisopfer und nach Öl.