Exodus 21:1 Das sind nun die Gerichte, die du ihnen vorlegen sollst. 21:2 Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen; und in den siebtens soll er umsonst frei ausgehen. 21:3 Wenn er allein hereingekommen ist, soll er allein hinausgehen, wenn er es wäre verheiratet, dann soll seine Frau mit ihm ausgehen. 21:4 Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben hat und sie ihm Söhne geboren hat oder Töchter; die Frau und ihre Kinder sollen ihrem Herrn gehören, und er soll es sein alleine ausgehen. 21:5 Und wenn der Diener offen sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; Ich werde nicht frei ausgehen: 21:6 Dann soll ihn sein Herr vor die Richter bringen; er soll ihn auch bringen zur Tür oder zum Türpfosten; und sein Herr wird sein Ohr tragen durch mit einem aul; und er wird ihm ewig dienen. 21:7 Und wenn jemand seine Tochter als Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen wie die Knechte es tun. 21:8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie sich verlobt hat, nicht gefällt soll er sie erlösen lassen, soll er sie an ein fremdes Volk verkaufen habe keine Macht, da er sie betrügerisch behandelt hat. 21:9 Und wenn er sie seinem Sohn verlobt hat, soll er danach mit ihr handeln die Art der Töchter. 21:10 Wenn er ihm eine andere Frau nimmt; ihr Essen, ihre Kleidung und ihre Pflicht Ehe, soll er nicht abnehmen. 21:11 Und wenn er ihr diese drei nicht tut, dann soll sie frei herausgehen ohne Geld. 21:12 Wer einen Menschen schlägt, so dass er stirbt, soll mit dem Tod bestraft werden. 21:13 Und wenn jemand nicht auf der Lauer liegt, sondern Gott ihn in seine Hand gibt; dann ich wird dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 21:14 Wenn aber jemand seinen Nächsten anmaßend angreift, um ihn damit zu erschlagen List; du sollst ihn von meinem Altar nehmen, damit er sterbe. 21:15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll bestraft werden Tod. 21:16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder wenn er in seinem gefunden wird Hand, er soll gewiss getötet werden. 21:17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll gewiss bestraft werden Tod. 21:18 Und wenn Menschen sich streiten und einer den anderen mit einem Stein oder mit einem schlägt seine Faust, und er stirbt nicht, sondern behütet sein Bett: 21:19 Steht er wieder auf und geht auf seinem Stab umher, so wird er das tun schlug ihn zum Erlöschen: nur er soll für den Zeitverlust bezahlen, und soll lass ihn gründlich geheilt werden. 21:20 Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stab schlägt und er stirbt unter seiner Hand; er wird bestimmt bestraft. 21:21 Ungeachtet dessen wird er nicht bestraft, wenn er ein oder zwei Tage damit fortfährt: denn er ist sein Geld. 21:22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau verletzen, so dass ihre Frucht vergeht von ihr, und doch folgt kein Unheil: er wird gewiss bestraft, nach dem, was der Mann der Frau ihm auferlegt; und er soll zahlen als entscheiden die Richter. 21:23 Und wenn irgendein Unheil folgt, dann sollst du Leben um Leben geben, 21:24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 21:25 Brennen um Brennen, Wunde um Wunde, Streifen um Streifen. 21:26 Und wenn jemand das Auge seines Dieners oder das Auge seiner Magd schlägt, das es vergeht; um seines Auges willen soll er ihn freilassen. 21:27 Und wenn er den Zahn seines Dieners oder seiner Magd ausschlägt; um seines Zahnes willen soll er ihn freilassen. 21:28 Wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau spießt, dass sie sterben, dann soll das Ochse sein sicherlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll gekündigt werden. 21:29 Aber wenn der Ochse in der Vergangenheit mit seinem Horn zu stoßen pflegte, und er hat seinem Besitzer bezeugt worden ist, und er hat ihn nicht behalten, sondern dass er hat einen Mann oder eine Frau getötet; der Ochse soll gesteinigt werden und sein Besitzer auch soll zu Tode gebracht werden. 21:30 Wird ihm Geld auferlegt, so soll er dafür geben Lösegeld seines Lebens, was auch immer auf ihn gelegt wird. 21:31 Ob er einen Sohn oder eine Tochter aufgespießt hat, danach Gericht wird ihm widerfahren. 21:32 Wenn der Ochse einen Knecht oder eine Magd stößt; er soll geben ihr Herr dreißig Schekel Silber, und der Ochse soll gesteinigt werden. 21:33 Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt, und nicht bedecke es, und ein Ochse oder Esel fällt hinein; 21:34 Der Besitzer der Grube soll sie gut machen und dem Besitzer Geld geben von ihnen; und das tote Tier soll sein sein. 21:35 Und wenn des einen Ochsen den anderen verletzt, dass er stirbt; dann sollen sie verkaufen den lebendigen Ochsen, und teile sein Geld; und den toten Ochsen sollen sie auch teilen. 21:36 Oder wenn bekannt ist, dass der Ochse in der Vergangenheit vorgedrungen ist und sein Besitzer hat ihn nicht behalten; Ochs für Ochs soll er bezahlen; und die Toten soll ihm gehören.